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   OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07   

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OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07 (https://dejure.org/2008,79122)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.06.2008 - 6 UF 84/07 (https://dejure.org/2008,79122)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 6 UF 84/07 (https://dejure.org/2008,79122)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Zahlung des nachehelichen Unterhalts entsprechend eines geschlossenen Prozessvergleichs durch Anpassung an die maßgeblich geänderten Verhältnisse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Nunmehr - und im Übrigen auch bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz - stellt der Bundesgerichtshof jedoch für die Frage der Begrenzung nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. als maßgebliches Kriterium darauf ab, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ein ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 134 ; FamRZ 2006, 1006 ; zur Entwicklung der Rechtsprechung Dose, FamRZ 2007, 1289, 1294 ), so dass auch bei einer Ehedauer von - wie hier - über zwanzig Jahren eine Befristung in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2007, 1232; BGH, FF 2007, 319 [BGH 26.09.2007 - XII ZR 15/05] u. 322).

    Im Streitfall steht der zeitlichen Begrenzung allein die lange Ehedauer von fast 25 Jahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, a.a.O.; BGH, FamRZ 2007, 2049 ; FamRZ 2007, 2052 ; FamRZ 2007, 1232 ) nicht entgegen.

    Zwar kann dabei auch die Dauer der Ehe nicht völlig unberücksichtigt bleiben; aber auch bei sehr langer Ehedauer wird es dem Unterhaltsberechtigten regelmäßig möglich sein, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Einkünfte einzurichten, die er ohne die Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten zur Verfügung hat (BGH, FamRZ 2007, 2052 ).

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Nunmehr - und im Übrigen auch bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz - stellt der Bundesgerichtshof jedoch für die Frage der Begrenzung nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. als maßgebliches Kriterium darauf ab, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ein ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 134 ; FamRZ 2006, 1006 ; zur Entwicklung der Rechtsprechung Dose, FamRZ 2007, 1289, 1294 ), so dass auch bei einer Ehedauer von - wie hier - über zwanzig Jahren eine Befristung in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2007, 1232; BGH, FF 2007, 319 [BGH 26.09.2007 - XII ZR 15/05] u. 322).

    Im Streitfall steht der zeitlichen Begrenzung allein die lange Ehedauer von fast 25 Jahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, a.a.O.; BGH, FamRZ 2007, 2049 ; FamRZ 2007, 2052 ; FamRZ 2007, 1232 ) nicht entgegen.

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Nunmehr - und im Übrigen auch bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz - stellt der Bundesgerichtshof jedoch für die Frage der Begrenzung nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. als maßgebliches Kriterium darauf ab, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ein ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 134 ; FamRZ 2006, 1006 ; zur Entwicklung der Rechtsprechung Dose, FamRZ 2007, 1289, 1294 ), so dass auch bei einer Ehedauer von - wie hier - über zwanzig Jahren eine Befristung in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2007, 1232; BGH, FF 2007, 319 [BGH 26.09.2007 - XII ZR 15/05] u. 322).

    Hierbei trägt der Kläger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können (BGH, FamRZ 2008, 134 ).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Im Streitfall steht der zeitlichen Begrenzung allein die lange Ehedauer von fast 25 Jahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, a.a.O.; BGH, FamRZ 2007, 2049 ; FamRZ 2007, 2052 ; FamRZ 2007, 1232 ) nicht entgegen.
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Auf dieser Grundlage ist sodann unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in jenen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Bemessung der Unterhaltsrente ergeben (BGH, FamRZ 2001, 1364 ; BGH, NJW 1996, 517 [BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94] ).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Auf dieser Grundlage ist sodann unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in jenen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Bemessung der Unterhaltsrente ergeben (BGH, FamRZ 2001, 1364 ; BGH, NJW 1996, 517 [BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94] ).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Denn abweichend von den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess ist von einer Barunterhaltspflicht gegenüber der nunmehr volljährigen Tochter schon dem Grunde nach nicht mehr ohne Weiteres auszugehen ( § 1610 Abs. 2 BGB ), weil ein Volljähriger, der sich nicht in einer berechtigten Schul- oder Berufsausbildung befindet, grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist (BGH, FamRZ 1987, 930, 932 ; FamRZ 1985, 1245; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - 6 WF 66/04 - Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2, Rz. 48); dass die Tochter der Parteien danach eine anderweitige zur Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt berechtigende Schul- oder Berufsausbildung aufgenommen hat, ist nicht dargetan.
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Die Abänderungsklage nach § 323 ZPO erlaubt allerdings keine freie Neufestsetzung des Unterhalts, sondern nur eine unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Urteils vorzunehmende Anpassung an die veränderten Verhältnisse (BGH, NJW-RR 1990, 194 [BGH 15.11.1989 - IVb ZR 95/88] ).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Denn abweichend von den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess ist von einer Barunterhaltspflicht gegenüber der nunmehr volljährigen Tochter schon dem Grunde nach nicht mehr ohne Weiteres auszugehen ( § 1610 Abs. 2 BGB ), weil ein Volljähriger, der sich nicht in einer berechtigten Schul- oder Berufsausbildung befindet, grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist (BGH, FamRZ 1987, 930, 932 ; FamRZ 1985, 1245; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - 6 WF 66/04 - Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2, Rz. 48); dass die Tochter der Parteien danach eine anderweitige zur Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt berechtigende Schul- oder Berufsausbildung aufgenommen hat, ist nicht dargetan.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
    Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtslage sind aber für die Beurteilung des Anspruchs auf Befristung maßgebende Umstände, so dass der Kläger im vorliegenden Abänderungsverfahren hiermit nicht präkludiert ist (vgl. hierzu FA-FamR/Gerhardt, 6. Aufl., Kap 6, Rz. 645 a; Triebs, FPR 2008, 35, unter Verweis auf BGH, FamRZ 2007, 793 ), sondern deren Geltendmachung im Wege der Abänderungsklage zulässig ist, was zudem durch die in § 36 Ziffer 2 EGZPO getroffene Regelung in Bezug auf die in § 36 Ziffer 1 EGZPO genannten Umstände ausdrücklich klargestellt ist.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01

    Abänderung eines Prozessvergleichs

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher

    Letztlich rechtfertigt auch der Einwand des Klägers, der Senat habe in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 6 UF 84/07 - in einem fast identischen Fall entschieden, dass eine Präklusion - insbesondere nach § 36 EGZPO - nicht angenommen werden könne, keine andere Sicht.
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